Aktivitäten der Sprecherinnen


Neben der Arbeit in den gezielten Arbeitsgruppen, setzen sich die Sprecherinnen der Netzwerks "Frauen & Arbeitspolitik im Kreis Herford" auch gesellschaftspolitisch für die Themen ein, und beteiligt sich in diesem Rahmen an verschiedenen Veranstaltungen, Petitionen und Aktionen, um weiter Aufmerksamkeit auf Frauenbelange zu machen. 


Im Folgenden sehen Sie, wie wir bereits aktiv geworden sind:


Klischeefrei in der Stadtbücherei Löhne

Artikel aus der NW vom 9.2.2023
Artikel aus der NW vom 9.2.2023

Videobeiträge zum Internationalen Frauentag

Zum diesjährigen Weltfrauentag startete die AG der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Herford eine Videoreihe, die vom 28.02. - 08.03.2022 auf Instagram (@gleichstellung_agkreisherford) und auf den Webseiten der Kommunalverwaltungen täglich veröffentlicht wurde. Dabei ging es um Themen und Forderungen, die Frauen schon seit vielen Jahren beschäftigen. Unter anderem werden dabei die Altersarmut, die unbezahlte Sorgearbeit und die Verhütungsverantwortung von Frauen angesprochen. Zwar wurden in einigen Bereichen bereits Fortschritte gemacht, aber zur vollständigen Gleichstellung zwischen Frauen und Männern liegt noch ein weiter Weg.

 

Die Statements können Sie hier anschauen:

28.02.2022: Equal Care Day

01.03.2022: Gendergerechte Sprache

02.03.2022: Verhütung

03.03.2022: Altersarmut

04.03.2022: Gewalt

05.03.2022: Gesundheit

06.03.2022: Minijobs

07.03.2022: Equal Pay Day

08.03.2022: Politik


Presseinformation

Die Ampel-Koalition vergrößert das Minijob-Problem

Schon im Koalitionsvertrag wurde es angekündigt und jetzt legt Arbeitsminister Hubertus Heil einen ersten Gesetzesentwurf vor: Im Zusammenhang mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,- Euro ist die Erhöhung der Verdienstgrenze bei den Minijobs auf 520 € monatlich vorgesehen, orientiert an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Und damit nicht genug: Steigt zukünftig der Mindestlohn, soll auch automatisch die Einkommensgrenze bei den Minijobs steigen.

Werden dies Pläne umgesetzt, bleiben 7 Millionen Minijobber*innen, zwei Drittel davon Frauen, weiterhin aus der sozialen Absicherung ausgeschlossen. Wo doch gerade die Pandemie gezeigt hat, was das für sie bedeutet: Kein Anspruch auf Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- oder Krankengeld! Und es waren die Minijobber*innen, die besonders häufig ihre Arbeit verloren. Nach Schätzungen des DIW Berlin wurden 2020 zwölf Prozent, ca. 850 000 Minijobber*innen arbeitslos. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ging demgegenüber nur um 0,2 Prozent zurück.

„Seit vielen Jahren weisen wir darauf hin, dass gerade Frauen die Leidtragenden dieser Beschäftigungsform sind. Für viele ist nach der Familiengründung die Rückkehr in reguläre Arbeit besonders unattraktiv: Einerseits sind sie in der Krankenversicherung mit versichert, andererseits ist ein Minijob nicht nur steuerfrei sondern in Kombination mit dem Ehegattensplitting und den Steuerklassen 3 und 5 besonders attraktiv! Denn um mehr zu verdienen und auch beruflich bessere Karrierechancen zu haben, müssten die Frauen schon sehr viel mehr arbeiten!“ , so Monika Lüpke, Sprecherin des Netzwerkes „Frauen & Arbeitspolitik“. „Insofern tragen gerade auch die Minijobs zur ungleichen Verteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit, der Entgelt- und der späteren Rentenlücke zwischen Frauen und Männern in Deutschland bei. Wenn wir tatsächliche Gleichstellung wollen, dann ist ein wichtiger und notwendiger Schritt die Überführung der Minijobs in die Systeme der sozialen Sicherung. So wie es auch in den Wahlprogrammen von SPD und Bündnis `90/ Die Grünen versprochen wurde. Die jetzt vorgesehene Anhebung und dynamische Anpassung der Verdienstgrenzen verstärken aber die Fehlanreize für junge Familien anstatt sie zu überwinden!“

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, hier endlich die oft bereits in Aussicht gestellte Kehrtwende in der Politik zu vollziehen! Wie viele Studien braucht es noch um die schädliche Wirkung dieser Beschäftigungsform für Frauen, für die Geschlechtergleichstellung und für die Gesellschaft zu belegen?


Artikel zur Lesung mit Julia Friedrichs (Nw)


Briefwechsel zur Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze im CDU/CSU-Wahlprogramm mit RALPH BRINKHAUS MDB

Bei Veröffentlichung des CDU/CSU-Wahlprogramms fiel vor allem die von der Partei seit mehreren Jahren angestrebte Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze auf 600 Euro stark negativ auf. Das Netzwerk hat in Bezug darauf versucht, Ralph Brinkhaus MdB zu kontaktieren und eine Stellungnahme zu diesem Thema zu erreichen. Außerdem soll deutlich werden, welche prekären Zustände gerade durch die Pandemie für Minijobber*innen und Geringverdienende entstanden sind und hier dringlichst eine Reform notwendig ist.

Lesen Sie anbei den Briefwechsel zwischen der Netzwerk-Sprecherin Monika Lüpke und Steve Kuhlmann, dem Leiter des Wahlkreisbüros.

ANHEBUNG DER VERDIENSTGRENZEN FÜR MINIJOBBER*INNEN

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

 

gerade habe ich in der NW gelesen, dass die CDU / CSU in ihrem Wahlprogramm den Vorschlag aufgenommen hat, die Verdienstmöglichkeiten für Minijobber*innen von 450,- € auf 600,- € anzuheben. Seit vielen Jahren setzt sich das Netzwerk „Frauen & Arbeitspolitik im Kreis Herford“ zusammen mit dem DGB und seinen Einzelgewerkschaften sowie vielen anderen frauenpolitischen Akteurinnen (so z. B. auch die Frauen-Union im Kreis Herford) für eine Reform der Minijobs ein.

 

Mit zwei Dritteln machen Frauen den größten Teil der Minijobber*innen aus. Minijobs sind weder existenzsichernd noch sozial abgesichert. Sie sind auch keine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Der Weg in reguläre Beschäftigung ist für Minijobber*innen häufig sogar versperrt – mit dramatischen Folgen für ihre soziale Absicherung, insbesondere im Alter und auch in Krisenzeiten, wie die Corona-Pandemie gerade zeigt: Ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I! Das befördert den Weg in die Armut oder Abhängigkeit vom Partner und verstärkt darüber hinaus die Einkommensunterschiede von Frauen und Männern sowie die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung.

 

Insofern ist die von Ihnen geplante Anhebung der Verdienstgrenzen das völlig falsche Signal! Der grundgesetzliche Auftrag zur Herstellung der Gleichberechtigung wird damit konterkariert! Vielmehr gehört eine Überführung von Minijobs in die Systeme der sozialen Sicherung auf die gleichstellungspolitische Agenda Ihres Wahlprogramms!

Sehr gerne würden wir uns mit Ihnen zu diesem und anderen gleichstellungspolitisch relevanten Themen auch persönlich austauschen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Monika Lüpke


DIE ANTWORT ERREICHTE DAS NATZWERK AM 5.7.2021

Sehr geehrte Frau Lüpke,

 

entschuldigen Sie bitte zunächst, dass eine Antwort ein wenig auf sich hat warten lassen.

 

Grds. hat die Union eine Erhöhung der Verdienstgrenze für die sogenannten Minijobber von 450 auf 550 Euro in ihr Wahlkampfprogramm aufgenommen. Dabei geht es vor allem darum, nach der letztmalige Erhöhung vor über acht Jahren, einen Inflationsausgleich zu schaffen und den Maximalverdienst an die steigenden Stundenlöhne anzupassen.

 

Viele Studierendenverbände haben seit Jahren für eine Erhöhung gestritten.

In Ihrer Analyse, dass eine geringfügige Beschäftigung in den seltensten Fällen ein Zugang zu einer vollumfänglichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht, liegen Sie richtig. Dabei soll der Minijob aber auch keiner "vermittelnde" Position haben. Hierzu bedarf es konkreterer zielgesteuerter arbeitspolitsicher Maßnahmen.

 

Um tiefgreifender über die von Ihnen aufgeworfenen Fragen fachkundig diskutieren zu können, schlägt Ihnen Herr Brinkhaus eine Kontaktaufnahme zu Ihrem örtlichen Bundestagsabgeordneten Dr. Tim Ostermann sowie dem CDU-Bundestagsbewerber Joachim Ebmeyer vor.

 

Ihnen wünschen wir alles Gute!

 

Herzliche Grüße

 

Steve Kuhlmann

Leiter des Wahlkreisbüros


DAS NETZWERK SCHRIEB AN HERRN KUHLMANN AM 7.7.2021

Sehr geehrter Herr Kuhlmann,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Mit dem örtlichen Bundestagsabgeordneten Dr. Tim Ostermann stehen wir ebenso in Kontakt wie mit dem CDU-Bundestagbewerber Joachim Ebmeyer. Auch mit Dr. Carsten Linnemann haben wir die Angelegenheit bereits erörtert. Uns ist und bleibt unverständlich, ja es empört uns, wie die CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm eine Erhöhung der Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte aufnehmen kann, wenn Fakten, Erkenntnisse und Studien belegen, dass diese Beschäftigungsverhältnisse in jeglicher Hinsicht problematisch sind: Für die so Beschäftigten, für die Volkswirtschaft, für die sozialen Sicherungssysteme!

 

Und die Corona-Pandemie zeigte, dass Minijobber*innen besonders hart betroffen sind, weil sie kein Kurzarbeiter- und kein Arbeitslosengeld I erhalten und gleichzeitig besonders häufig in Bereichen der Gastronomie, dem Einzelhandel oder im Kulturleben arbeiten. Sie haben insofern Recht, dass gerade Studierende durch den Wegfall vieler Minijobs in diesen Bereichen Schwierigkeiten hatten, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Aber dass Studierendenverbände seit Jahren für eine Erhöhung gestritten haben, ist uns neu. Wir wissen nur von entsprechenden Forderungen der Jungen Union. Vielmehr gilt für Studierende die das 25igste Lebensjahr vollendet haben keine Mitversicherungsmöglichkeit mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern! Deshalb hätten auch diese ein Interesse an sozialversicherungspflichtiger Teilzeit!

 

Gespräche mit Arbeitgeber*innen haben uns gezeigt, dass die Einführung des Mindestlohns den Minijob für diese - zumindest ohne eine Erhöhung der Verdienstgrenzen - zunehmend unattraktiver macht! Und das ist aus Sicht der Gleichstellung von Frauen auch gut. Für viele Ehefrauen sind Minijobs zunächst attraktiv, weil die Rahmenbedingungen stimmen: Brutto für Netto, Ehegattensplitting, Steuerklassen 5 und 3, beitragsfreie Mitversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Häufig übersehen sie dabei, dass der Minijob sich längerfristig als Sackgasse entpuppt. Aus frauenpolitischer Sicht (s. z. B. den 1. und 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung) muss der Minijob deshalb komplett in eine versicherungspflichtige Tätigkeit umgewandelt werden! Eine Erhöhung der Verdienstgrenze um das Instrument Minijob trotz Mindestlohn attraktiv zu behalten ist für uns der völlig falsche Weg.

 

Vielleicht können Sie unsere Empörung nachvollziehen, wenn Sie hören, dass unser Netzwerk "Frauen & Arbeitspolitik im Kreis Herford" in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen feiert und wir seit Einführung der geringfügigen Beschäftigung dagegen opponieren. Welche nachhaltigen Vorteile für unsere gesamte Gesellschaft die politisch Verantwortlichen bei dieser Beschäftigungsform sehen blieb uns bislang verschlossen. Zumal wir uns besonderen Regelungen für Studierende und Rentner*innen nicht verschließen.

 

Deshalb fordern wir auch die CDU / CSU auf, eine tatsächliche Reform der Minijobs in Ihr Wahlprogramm aufzunehmen. Und das bedeutet eine Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab dem 1. Euro!

 

Mit freundlichen Grüßen

Monika Lüpke


am 12. Mai ist internationaler TAG DER PFLEGE!

Im Jahr 2021 steht der Internationale Tag der Pflege noch mal unter einem ganz besonderen Licht. Denn die Pandemie hat nicht nur die Notwendigkeit der Pflegeberufe verstärkt, sondern auch deutlich gemacht, dass unter erschwerten Bedingungen gearbeitet werden muss. So ist das Pflegepersonal häufig unterbesetzt, unterbezahlt und arbeitet unter nicht zumutbaren Bedingungen. Oftmals müssen sie aufgrund dieser Einschränkungen auch in ihrem Beruf Abstriche machen, viel Zeit für einzelne Patient*innen kann man sich nicht nehmen, dafür fehlt häufig das Personal. 

Die BAG startete also für dieses Jahr eine Sleep-In Aktion, die erneut das Licht auf diese Missstände werfen soll. Pflegepersonal ist systemrelevant und sollte auch so wertgeschätzt werden mit fairen Arbeitsbedingungen sowie fairem Lohn. Nachdem letztes Jahr weltweit zu bestimmten Uhrzeiten für die konstant außerordentlichen Leistungen des Pflegepersonals geklatscht wurde, soll nun mit der Sleep-In Aktion nochmals daran erinnern, dass sich bisher für die Pflegekräfte nichts verändert hat.

 

Im Folgenden finden Sie die Pressemitteilung, den Aufruf sowie Fotos und das Video aus Löhne!

Aufruf

Wenn, dann jetzt: Pflegerebellion

Was: Sleep-In – 12. Mai 2021, 11.30 -12.30 Uhr

Wo: Findeisenplatz in Löhne vor der Werretalhalle

Mit der Aktion wollen wir darauf hinweisen, dass das Pflegepersonal am Ende der Kräfte ist, die Grenze der Belastung erreicht ist. Schon viel zu lange arbeitet das Pflegepersonal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in der häuslichen Pflege unter extremen Bedingungen. Ein Großteil sind Frauen! Zu wenig Personal für zu viele Patient*innen, hohe psychische und physische Belastung, großer Zeitdruck und viel zu oft eine zu schlechte Bezahlung.

Schon lange sind die Missstände in der Pflege bekannt, seit Jahren werden Krankenhäuser privatisiert und auf Profit getrimmt. Den Preis zahlen Patient*innen und Pflegepersonal.

Wir fordern eine Gesundheitspolitik , die sich am Gemeinwohl und nicht an Börsengewinnen orientiert!

Gesundheit ist keine Ware! Gute Pflege ist lebensrelevant!

Nutzen Sie deshalb im Jahr der Bundestagswahl die Chance genau zu schauen, inwieweit die Parteien und ihre Kandidat*innen bereit sind, die Pflegeberufe wirklich aufzuwerten und das gesamte Gesundheitssystem radikal zu reformieren. 

Weitere Informationen unter: www.pflegerebellion.de und auf Instagram @wenndannjetzt und Twitter @gleichberechtigt. Beiträge können unter #wenndannjetzt und #pflegerebellion geteilt werden.